Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie ggf. mehrere Stellen informieren.
a) GEWERBEAMT
Über folgenden Link gelangen Sie zu einem Online-Workflow zur “Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“.
b) BRANDSCHUTZAMT
Über folgenden Link gelangen Sie zu einem Online-Workflow zur “Anzeige einer Veranstaltung an den Brandschutz”.
c) VERKEHRSBEHÖRDE
Über folgenden Link erhalten Sie weitere Informationen zur Verkehrsbehörde.
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